ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) der LAT – Labor- und Analysen-Technik GmbH (Stand 01.06.2021)
1 Allgemeines – Geltungsbereich 1.1 Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen – auch in Zukunft – ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen Fassung, auch wenn wir im Einzelfall nicht besonders auf sie Bezug nehmen. Unsere AGB sind auch dann wirksam, wenn wir uns im Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich auf diese beziehen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Diese AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. 1.2 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Besteller (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt solcher Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. Die Schriftform wird auch durch Übermittlung per Telefax oder E-Mail eingehalten. 1.3 Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende AGB werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen. 2 Vertragsschluss 2.1 Die Präsentation und Bewerbung von Artikeln in unserem Online-Shop, auf unserer Homepage oder in einem sonstigen Medium, wie in Flyern oder Katalogen, stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags dar. 2.2 Unsere Angebote sind, auch wenn sie auf Anfrage des Bestellers abgegeben werden, freibleibend. Aufträge oder Bestellungen, einschließlich Angaben zu Umfang, Art und Zeitpunkt der Lieferung, sind unabhängig davon verbindlich. Unbeschadet sonstiger vertraglicher oder gesetzlicher (Kündigungs-)Rechte ist der Besteller nicht berechtigt, verbindliche Bestellungen zu stornieren. 2.3 Mit dem Absenden einer Bestellung über den Online-Shop durch Anklicken des Buttons “zahlungspflichtig bestellen“ geben Sie eine rechtsverbindliche Bestellung ab. 2.4 Wir werden den Zugang Ihrer über unseren Online-Shop abgegebenen Bestellung per E-Mail bestätigen. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich ausdrücklich die Annahme erklärt. 2.5 Ein Vertrag kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung in Textform zustande oder wenn Bestellungen von uns ausgeführt worden sind. 2.6 Bestellungen von Lieferungen für Neukunden können wir nur ab einem Mindestbestellwert i.H.v. 100 € berücksichtigen. Wir behalten uns vor, den vorgenannten Mindestbestellwert auch bei Bestandskunden zu fordern. 2.7 In unserem Online-Shop wird eine Verfügbarkeit von Lager-Artikeln nicht hinterlegt. 2.8 Sollte die Lieferung der vom Kunden bestellten Ware nicht möglich sein, etwa weil die entsprechende Ware dauerhaft nicht auf Lager ist, sehen wir von einer Annahmeerklärung ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. Wir werden Sie darüber unverzüglich informieren und bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten. 2.9 Bei Bestellungen von Waren, die nicht unmittelbar auf Lager sind, aber lieferbar, wird dem Kunden nur ein vorläufiger, nicht verbindlicher Liefertermin angezeigt bzw. angegeben. Sobald wir einen Liefertermin vom Hersteller erhalten haben, wird dem Kunden auf dieser Basis ein voraussichtlicher Liefertermin angezeigt bzw. angegeben. 3 Lieferbedingungen und Vorbehalt der Vorkassezahlung 3.1 Die Lieferung erfolgt grundsätzlich ab unserem Lager in 30827 Garbsen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, versenden wir die Ware auf Kosten und Gefahr des Bestellers; dabei bestimmen wir nach pflichtgemäßem Ermessen Versandart, Versandweg und Frachtführer. Wir sind nicht verpflichtet, die Ware gegen Transportschäden zu versichern. Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Besteller über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen und wir noch andere Leistungen (insbes. Versand) übernommen haben. Der Untergang oder die Beschädigung der Ware nach Gefahrübergang auf den Besteller entbindet diesen nicht von seiner Verpflichtung zur vollen Begleichung des Kaufpreises. Der Versand erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, “Frei Haus gegen Berechnung”. 3.2 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für Sie zumutbar ist. 3.3 Die Lieferfrist beträgt sieben (7) Werktage, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Sie beginnt – vorbehaltlich der Regelung in Ziff. 3.4 – mit Vertragsschluss. 3.4 Bei Bestellungen von Kunden mit Geschäftssitz im Ausland oder bei begründeten Anhaltspunkten für ein Zahlungsausfallrisiko behalten wir uns vor, erst nach vollständigem Erhalt des Kaufpreises nebst Versandkosten zu liefern (Vorkassevorbehalt). Falls wir von dem Vorkassevorbehalt Gebrauch machen, werden wir Sie unverzüglich unterrichten. In diesem Fall beginnt die Lieferfrist mit Bezahlung des Kaufpreises und der Versandkosten. 3.5 Wird ein vereinbarter Liefertermin aus von uns zu vertretenden Gründen überschritten, so hat uns der Besteller schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Lieferung zu setzen. Diese Nachfrist beträgt mindestens drei Wochen. Erfolgt die Lieferung nach Ablauf der Nachfrist nicht, und will der Besteller aus den vorgenannten Gründen von seinem Recht zur Rückgängigmachung des Vertrages Gebrauch machen oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen, ist er verpflichtet, uns dies zuvor ausdrücklich schriftlich unter Setzung einer angemessenen weiteren Nachfrist unter Aufforderung zur Lieferung anzuzeigen. Der Besteller ist verpflichtet, auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangt oder auf der Lieferung besteht. 3.6 Verzögert sich der Versand der bestellten Ware durch Umstände, die der Besteller zu verantworten hat (einschließlich Annahmeverzug oder -verweigerung) geht die Gefahr des zufälligen Untergangs der bestellten Ware ab dem Zeitpunkt des Verzugs auf den Besteller über. Geht die bestellte Ware während des Annahmeverzugs des Bestellers zufällig unter, werden wir von der Leistungsverpflichtung frei. Die Zahlungsverpflichtung des Bestellers bleibt jedoch in voller Höhe bestehen. 4 Preise und Versandkosten 4.1 In unseren Preisen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, die Kosten für Verpackung, Versicherung, Fracht und Umsatzsteuer nicht enthalten. Eine abschließende Kalkulation der gesamten Versandkosten ist im Einzelfall vorab nicht möglich. Nähere Informationen zu den Transportkosten bzgl. einer Bestellung erhält der Kunde auf Anfrage. Zusatzkosten im Einzelfall, insbesondere für Gefahrengüter, Sendungen ins Ausland und Übergrößen von Sendungen, kann der Kunde bei uns auf Anfrage erfahren. 4.2 Beim Versendungskauf (Ziff. 3.1) trägt der Kunde die Transportkosten, zzgl. die Kosten für Verpackung, Versicherung, Fracht und Umsatzsteuer, ab unserem Lager in 30827 Garbsen. Für sämtliche Sendung wird eine Transportversicherung durch uns abgeschlossen. 4.3 Aufschläge und Nachberechnungen auf den vereinbarten Preis sind zulässig, wenn uns Umstände, wie z.B. Materialkosten oder Lohn- oder Energiekostenerhöhungen, Erhöhung öffentlicher Lasten usw. dazu zwingen und die Lieferung oder Leistung später als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen soll. Bei sonstigen Preiserhöhungen hat der Besteller nach Mitteilung der Preiserhöhung ein 14-tägiges Rücktrittsrecht für den Fall, dass der Listenpreis erheblich stärker gestiegen ist als die allgemeinen Lebenshaltungskosten. 5 Zahlungsbedingungen und Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht 5.1 Der Kaufpreis und die Versandkosten (Ziff. 4.1, 4.2) sind spätestens binnen 14 Tagen ab Zugang unserer Rechnung zu bezahlen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung des Kunden ist allein der Eingang auf unserem Konto entscheidend. 5.2 Sie können den Kaufpreis nach Ihrer Wahl auf unser angegebenes Konto überweisen (Vorkasse) oder nach Erhalt der Rechnung bezahlen. Wir behalten uns vor auf eine Zahlung via Vorkasse zu bestehen. 5.3 Bei Zahlungsverzug einer in Euro gestellten Rechnung fallen Verzugszinsen in Höhe von 9%-Punkten über dem im Zeitpunkt des Verzugseintritts geltenden von der Deutschen Bank bekannt gegebenen Basiszinssatzes an. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt uns vorbehalten. 5.4 Sie sind nicht berechtigt, gegenüber unseren Forderungen aufzurechnen, es sei denn, Ihre Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. 5.5 Als Käufer dürfen Sie ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn Ihr Gegenanspruch aus demselben Kaufvertrag herrührt. 5.6 Die Nichtbezahlung fälliger Rechnungen oder andere Umstände, welche auf eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers nach Vertragsabschluss schließen lassen, berechtigen uns zur sofortigen Fälligstellung aller Forderungen, die auf demselben Rechtsverhältnis beruhen. Ist der Besteller trotz entsprechender Aufforderung nicht zur Vorkasse oder dazu bereit, eine geeignete Sicherheit für die ihm obliegende Leistung zu stellen, so sind wir, soweit wir noch nicht geleistet haben, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 6 Leistungsort 6.1 Leistungsort für die Lieferung ist der Ort unseres Lagers in 30827 Garbsen, für die Zahlungsverpflichtung des Bestellers gleichlautend 30827 Garbsen. 7 Eigentumsvorbehalt 7.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. 7.2 Gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) aus der Geschäftsbeziehung, die uns jetzt oder künftig gegen den Besteller zustehen, unser Eigentum (Vorbehaltsware). 7.3 Wird die Ware von dem Besteller be- oder verarbeitet, wird dies für uns vorgenommen (ohne dass dem Besteller Ansprüche gegen uns zustehen). Unser Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die gesamte neue Sache. Bei einer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit fremden Sachen durch den Besteller erwerben wir Miteigentum an der neuen Ware im Verhältnis des Rechnungswerts unserer gelieferten Ware (inkl. Umsatzsteuer) zu dem der anderen Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung. 7.4 Wird die Vorbehaltsware mit einer Hauptsache des Bestellers oder Dritter verbunden oder vermischt, so überträgt der Besteller uns darüber hinaus schon jetzt seine Rechte an der neuen Sache. Es gilt dementsprechend als vereinbart, dass uns der Besteller Miteigentum an der Hauptsache im Verhältnis des Rechnungswerts unserer gelieferten Ware (inkl. Umsatzsteuer) zu dem der anderen Sachen im Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum unentgeltlich für uns. Der Besteller ist berechtigt, die im Eigentumsvorbehalt stehende Ware im Rahmen eines geordneten Geschäftsbetriebes weiterzuveräußern, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung mit uns rechtzeitig nachkommt. Veräußert der Besteller diese Ware seinerseits, ohne den vollständigen Kaufpreis im Voraus oder Zug um Zug gegen Übergabe der Kaufsache zu erhalten, so hat er mit seinem Kunden einen Eigentumsvorbehalt entsprechend diesen Bedingungen zu vereinbaren. Der Besteller tritt bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses seine Forderungen aus dieser Weiterveräußerung sowie die Rechte aus dem von ihm vereinbarten Eigentumsvorbehalt an uns ab. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt, insbesondere gilt die Berechtigung zur Verfügung über die Vorbehaltsware ohne weiteres als widerrufen, wenn über das Vermögen des Bestellers ein Insolvenzverfahren beantragt oder die Liquidation eingeleitet wird. Wird die Vorbehaltsware vom Besteller zusammen mit Waren Dritter veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe unseres Rechnungswerts der jeweils veräußerten Vorbehaltsware. Bei der Veräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile haben, gilt die Abtretung der Forderung in Höhe dieser Miteigentumsanteile. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Wir nehmen die jeweiligen Abtretungen an. 7.5 Der Besteller ist auf unser Verlangen verpflichtet, den Erwerbern die Abtretung bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen die Erwerber erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen. Der Besteller ist zur Einziehung der Forderungen aus dem Weiterverkauf trotz der Abtretung nur ermächtigt, solange er seine Verbindlichkeiten uns gegenüber ordnungsgemäß erfüllt oder wir diese Berechtigung nicht widerrufen. Wir werden von dem Widerrufsrecht nur in Fällen eines eingeleiteten Insolvenzverfahrens gegen den Besteller sowie der Minderung seiner Kreditwürdigkeit Gebrauch machen. 7.6 Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist dem Besteller nicht gestattet. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 10 %, sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet. In einer Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch uns liegt nur dann auch ein Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies zuvor ausdrücklich schriftlich erklärt haben. Von einer Pfändung oder jeder anderen Gefährdung oder Beeinträchtigung unserer Eigentums- und Forderungsrechte durch Dritte, hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen und seinerseits alles zu tun, um unsere Rechte zu wahren, insbesondere ist er dazu verpflichtet, auf unser Eigentum hinzuweisen. Sofern der Dritte die uns in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag, haftet hierfür der Besteller. 8 Höhere Gewalt 8.1 Bei höherer Gewalt ruhen unsere Lieferpflichten; tritt eine wesentliche Veränderung der bei Vertragsschluss bestehenden Verhältnisse ein, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Das Gleiche gilt bei Energie- oder Rohstoffmangel, Pandemien, Arbeitskämpfen, Mangel an Arbeitskräften oder Rohstoffen, behördlichen Verfügungen, Verkehrs- oder Betriebsstörungen aller Art oder wenn uns Unterlieferanten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß beliefern, sofern wir dies nicht zu vertreten haben. Ebenso wenig sind wir zur Beschaffung der Ware bei Dritten verpflichtet. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Der Besteller kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder ob wir innerhalb einer angemessenen Frist den Vertrag erfüllen wollen. Erklären wir uns nicht, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. 9 Produktangaben 9.1 Unsere Angaben über unsere Produkte beruhen auf den uns mitgeteilten Angaben der Produkthersteller. Wir übernehmen diese Angaben der Hersteller lediglich, mit denen wir keine über den jeweiligen Einzelvertrag hinausgehende Haftung übernehmen, in Wort und Schrift nach bestem Wissen, behalten uns jedoch technische Änderungen im Zuge einer Produktentwicklung oder Änderung unseres Sortiments vor. Unsere Produktbeschreibungen und -angaben beschreiben jedoch nur die Beschaffenheit unserer Produkte und unserer Leistungen und stellen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie im Sinne des § 443 BGB dar, es sei denn, dass wir dies dem Besteller zuvor ausdrücklich schriftlich bestätigt haben. Das entbindet den Benutzer jedoch nicht davon, unsere Produkte auf ihre Anwendung für den eigenen Gebrauch selbst zu prüfen. Das gilt auch hinsichtlich der Wahrung von Schutzrechten Dritter sowie für Anwendungen und Verfahrensweisen. 10 Beanstandungen 10.1 Alle Beanstandungen, insbesondere Mängelrügen, die bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung feststellbar sind, müssen uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Ware (bei versteckten Mängeln unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach ihrer Entdeckung) schriftlich unter Angabe von Art und Ausmaß der behaupteten Mängel zugegangen sein. Sofern der Besteller Beanstandungen und Mängelrügen nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Schriftform anzeigt, gilt unsere Lieferung und Leistung im Hinblick auf die nicht oder nicht formgerechte Beanstandung bzw. den nicht rechtzeitig oder nicht formgerecht gerügten Mangel als mangelfrei. Nimmt der Besteller unsere Lieferung oder Leistung in Kenntnis eines Mangels an, so stehen ihm die aus der Mangelhaftigkeit ableitbaren Rechte nur zu, wenn er sich seine Rechte wegen dieses Mangels ausdrücklich schriftlich vorbehält. Soll die gelieferte Sache vom Besteller in eine andere Sache eingebaut oder anderweitig eingebracht werden, hat der Besteller die Untersuchung vor dem Einbau durchzuführen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für den Fall, dass wir auf Geheiß unseres Kunden unmittelbar an dessen Abnehmer ausliefern (Streckengeschäft). Die vom Kunden angewiesene Lieferung im Rahmen eines Streckengeschäfts entbindet den Kunden nicht von der vorstehenden Untersuchungs- und Rügefrist. 11 Mängelhaftung 11.1 Der Besteller kann aus der Mangelhaftigkeit unserer Lieferung und Leistung keine Rechte ableiten, soweit lediglich eine unerhebliche Minderung des Werts oder der Tauglichkeit unserer Lieferung und Leistung vorliegt. 11.2 Soweit unsere Lieferung und Leistung mangelhaft ist und vom Besteller hiernach zu Recht beanstandet wird, werden wir nach unserer Wahl nachliefern oder nachbessern (Nacherfüllung). Hierzu ist uns stets Gelegenheit innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Wir behalten uns zwei Nacherfüllungsversuche vor. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie dem Besteller nicht zuzumuten, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. 11.3 Ferner kann der Besteller Ersatz für die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen verlangen. Diese sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch. 11.4 Wir sind berechtigt, die vom Besteller gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Unverhältnismäßige Kosten bestehen bei Nacherfüllungskosten die 150% des Werts der Sache im mangelfreien Zustand oder 200% des mangelbedingten Minderwerts übersteigen, soweit wir den Mangel nicht vorsätzlich oder mit sonstigem schweren Verschulden zu vertreten haben. 11.5 Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Hinsichtlich des Aufwendungsersatzes gilt die vorstehende Regelung entsprechend. Rückgriffsansprüche gem. § 445a Abs. 1 und Abs. 2 sind ausgeschlossen, soweit der Letztkäufer kein Verbraucher ist. Ist der Letztkäufer ein Verbraucher, steht dem Besteller als Rückgriffsgläubiger ein gleichwertiger Ausgleich zu. 11.6 Die Gewährleistungsfrist für unsere Waren und Lieferungen beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) und 634a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt. Die Einjahresfrist gilt auch nicht in Fällen der Haftung wegen Vorsatzes, im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels, für Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, für Ansprüche wegen sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, und im Falle des Rückgriffs des Bestellers aufgrund der Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf. 11.7 Weitergehende Ansprüche des Bestellers gleichgültig aus welchen Rechtsgründen gegen uns sind, soweit in diesen AGB nichts anderes geregelt ist, ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstehen und/oder bestehen (z.B. entgangener Gewinn, Folgeschäden, sonstigen Vermögensschäden). Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit wir aufgrund Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit oder aus einer Garantiezusage zwingend haften oder eine wesentliche Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) verletzt ist sowie bei Verletzung von Leib, Leben, Körper und Gesundheit. Das gleiche gilt bei arglistigem Verschweigen des Mangels und für Ansprüche des Bestellers nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich unsere Haftung auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens. 12 Fehlmengen 12.1 Bei unvollständigen Lieferungen oder Falschlieferungen, oder wenn wir eine sonstige Pflicht (Nebenpflicht) in einer von uns zu vertretenden Weise verletzen, so hat uns der Besteller schriftlich eine angemessene Frist zur Lieferung der Fehlmenge, zur Lieferung der geschuldeten Ware oder zur Beseitigung der Pflichtverletzung zu setzen. Aus unerheblichen Mengenabweichungen kann der Besteller jedoch keine Rechte ableiten. Mehr als nur unerhebliche Fehlmengen liefern wir nach, soweit uns dies zumutbar ist. Ansonsten erteilen wir eine Gutschrift. 13 Schadensersatz 13.1 Auf Schadensersatz, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, haften wir nur, soweit wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben oder wenn die verletzte Pflicht für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist unsere Haftung auf Schadensersatz auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Falle einfach fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit wir im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus sonstigen Gründen zwingend haften. Soweit dem Besteller nach dieser Ziffer 13. Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Mängelansprüche geltenden Verjährungsfrist gemäß Ziffer 11. Der Ausschluss und die Beschränkung unserer Schadensersatzpflicht sowie die Ausnahmen hiervon, wie sie in Ziffer 11.7 geregelt sind, gelten entsprechend auch für alle weiteren Fälle unserer Schadensersatzverpflichtungen, gleich aus welchem Rechtsgrund. Ist unsere Schadensersatzpflicht ausgeschlossen oder beschränkt, gilt dies ebenso für die persönliche Haftung unserer Organe, Mitarbeiter sowie Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen. 14 Rücktritt, Kreditversicherung, Sicherheit 14.1 Wir behalten uns das Recht vor, durch schriftliche Mitteilung an den Besteller vom Vertrag zurückzutreten, wenn unsere Kreditversicherung und/oder andere Unternehmen uns gegenüber mitteilen, dass für Lieferungen an den Besteller kein ausreichendes Limit zur Verfügung steht bzw. ein Limit gestrichen worden ist, der Besteller nicht versichert wird, der Besteller seine Zahlungen einstellt oder der Besteller unzutreffende Angaben in Bezug auf seine Kreditwürdigkeit gemacht hat und diese Falschangaben von erheblicher Bedeutung sind. Der Besteller kann den Rücktritt abwenden, wenn er innerhalb von acht Tagen, nachdem ihm unsere Erklärung des Rücktritts vom Vertrag zugegangen ist, für eine entsprechende andere, von uns akzeptierte, Absicherung der Kaufpreisforderung sorgt. 15 Exportbeschränkungen, Rücktritt 15.1 Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Besteller bzw. das Land, in dem der Besteller seinen Sitz hat, Exportbeschränkungen, insbesondere die der Vereinigten Staaten, der Europäischen Union und Deutschlands, soweit sie sich auf den Export, den Re-Export, die Weitergabe und den Weiterverkauf von Produkten beziehen, unterliegt. Der Rücktritt ist von uns innerhalb von sieben Tagen nach Kenntniserlangung der Exportbeschränkung zu erklären. Dasselbe gilt, wenn das Land, in dem das zu beliefernde Unternehmen bzw. der Besteller seinen Sitz hat, Importbeschränkungen geregelt hat. 16 Geheimhaltung 16.1 Der Besteller verpflichtet sich, jedwede ihm von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen während unserer Geschäftsbeziehung zur Verfügung gestellten Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse, ohne unsere Einwilligung weder zu verwerten noch Dritten mitzuteilen. Auf unser Verlangen sind alle in dinglicher Form vorliegenden Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse an uns zurückgeben. Davon ausgenommen sind die Informationen, die öffentlich und rechtmäßig zugänglich sind oder dem Besteller schon vor der Zurverfügungstellung bekannt waren. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch für die Zeit nach Beendigung unserer Geschäftsbeziehung. 17 Datenschutz 17.1 Wir erheben, speichern, verarbeiten und nutzten personenbezogene Daten des Bestellers, wenn, soweit und solange dies für die Begründung, die Durchführung oder die Beendigung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Eine weitergehende Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten des Bestellers erfolgt nur, soweit eine Rechtsvorschrift dies erfordert, erlaubt oder der Besteller eingewilligt hat. 17.2 Dem Besteller ist bekannt, dass zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und Erfüllung des Vertrages auf Grundlage des Art. 6 Abs.1 lit. b DSGVO die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung unter anderem von dessen Name, Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse und Bankverbindung erforderlich sind. 17.3 Wir sind berechtigt, die Daten des Bestellers an Dritte zu übermitteln, wenn und soweit dies zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen zur Erfüllung dieses Vertrages (z.B. Rechnungsstellung, Kundenbetreuung,) gemäß Art. 6 Abs.1 lit. b DSGVO erforderlich ist. Wir behalten uns vor, diese Daten im Rahmen des gesetzlich Zulässigen unter Umständen auch zum Zwecke der Forderungsdurchsetzung im Einklang mit Art.6 Abs.1 lit. b und/oder f DSGVO an Dritte (z.B. Inkasso) weiterleiten. 17.4 Wir unterhalten aktuelle technische Maßnahmen zur Gewährleistung des Schutzes personenbezogener Daten. Diese werden dem aktuellen Stand der Technik jeweils angepasst. 17.5 Wir werden dem Besteller unter den gesetzlichen Voraussetzungen auf Verlangen Auskunft über die den Besteller betreffenden, gespeicherten personenbezogenen Daten erteilen (Art. 15 DS-GVO). Dies betrifft auch die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die diese Daten weitergegeben werden und den Zweck der Speicherung. Zudem hat der Besteller das Recht, unter den Voraussetzungen des Art. 16 DS-GVO die Berichtigung und/oder unter den Voraussetzungen des Art. 17 DS-GVO die Löschung und/oder unter den Voraussetzungen des Art. 18 DS-GVO die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen. Ferner kann der Besteller unter den Voraussetzungen des Art. 20 DS-GVO jederzeit eine Datenübertragung verlangen. Personenbezogene Daten werden nur solange gespeichert, als es zur jeweiligen Zweckerreichung erforderlich ist. Dies entspricht in der Regel der Vertragsdauer. 17.6 Der Besteller kann einer etwaigen Verwendung seiner personenbezogenen Daten zur Wahrnehmung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DS-GVO) jederzeit durch eine formlose Mitteilung gegenüber uns mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Wenn wir keine überwiegenden zwingenden schutzwürdigen Gründe für die Verwendung nachweisen können oder die Verarbeitung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist, werden wir die betroffenen Daten nach Erhalt des Widerspruchs nicht mehr für diese Zwecke verwenden. 17.7 Einer Verwendung der Daten des Bestellers zum Zwecke der Direktwerbung kann der Besteller jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen; dies gilt auch für ein Profiling, soweit es mit der Direktwerbung in Verbindung steht. Im Fall des Widerspruchs haben wir jede weitere Verarbeitung der Daten des Bestellers zum Zwecke der Direktwerbung zu unterlassen. 17.8 Verantwortliche Stelle für sämtliche datenschutzbezogenen Fragen sowie für die Ausübung der beschriebenen Rechte ist: LAT – Labor- und Analysen-Technik GmbH, Telefon: +49 (0)5131 48452-00, Telefax: +49 (0)5131 48452-01, E-Mail: info@latonline.de, Web: www.latonline.de. 18 Gerichtsstand 18.1 Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz unseres Unternehmens. Erheben wir Klage, so gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Bestellers. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt. 19 Anwendbares Recht 19.1 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht. 20 Handelsklauseln 20.1 Soweit abweichend von Ziff. 3 dieser AGB Handelsklauseln nach den International Commercial Terms (INCOTERMS) vereinbart sind, gelten die INCOTERMS 2020. 21 Schlussbestimmungen 21.1 Die Verträge mit den Bestellern werden ausschließlich in deutscher oder englischer Sprache geschlossen, abhängig davon, ob der Kunde die Bestellung über die deutschsprachige oder englischsprachige Seite des Onlineshops abgibt. Erfolgt die Bestellung des Kunden über unsere deutschsprachige Website, ist dementsprechend ausschließlich die deutsche Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeblich. Die deutsche Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt auch bei einer Bestellung über unsere englischsprachige Website. Die angefügte englische Fassung der AGB dient nur der Information. Im Falle von Abweichungen zwischen der deutschen und der englischen Fassung gilt daher nur die deutsche Fassung. 21.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke gilt eine rechtlich zulässige Regelung, die so weit wie möglich dem entspricht, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach Sinn und Zweck dieser Geschäftsbedingungen gewollt haben würden, wenn sie die Regelungslücke erkannt hätten. |